Allgemeine Geschäftsbedinungen
Gleich vorweg: Ich respektiere und erkenne alle Geschlechter an. Im Sinne der besseren Lesbarkeit beschränke ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das rein weibliche Geschlecht, gemeint sind damit aber auch das männliche und das binäre Geschlecht.
Als Werke werden (sofern nicht anders bezeichnet) Fotos, Videos und/oder Zeichnungen der Betreiberin dieser Website bezeichnet, und zwar unabhängig davon, ob sie von der Kundin in Auftrag gegeben wurden, oder, ob die Kundin das Werk aus dem bereits vorhandenen Fundus der Betreiberin käuflich erwirbt.
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Technische Formate
Fotos:
Die von der Kundin ausgewählten und leicht bearbeiteten Fotos werden immer im jpeg-Format und in Vollauflösung an die Kundin übergeben.
Videos
Je nach Vereinbarung werden finalisierte Videos in 4 k oder kleineren Formaten an die Kundin übergeben. In manchen Fällen machen auch unterschiedliche Formate von ein und demselben Video Sinn, wenn das Video zB auf unterschiedlichen Social Media Kanälen veröffentlicht werden soll. In dem Fall bezahlt die Kundin das Video als Standard und zu einem günstigeren Preis die zusätzlichen adaptierten Formate dazu.
Fahrtkosten
Nicht inkludiert im Basispreis von Videos und Fotos sind Fahrtkosten. Diese werden extra verrechnet, wenn das Fotoshooting außerhalb von Wien stattfindet und orientieren sich am gängigen Kilometergeld, plus 50 Euro.
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Prozess vom Erstgespräch zum fertigen Bild
Erstgespräch
Das Erstgespräch erfolgt per Telefon oder Internetanbieter zB per Zoom. Hier geht es darum zu klären was die Erwartungen sind, zB Inhalt, Leistungsumfang, Budget, Zeitrahmen. Dieses Erstgespräch dauert nicht länger als 30 Minuten und ist unentgeltlich.
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Erstauswahl durch die Auftragnehmerin
Nach Veranstaltungen behält sich die Fotografin/Videografin das Recht einer individuellen Auslese der Fotos/des Videomaterials vor, und ist nicht verpflichtet auf Verlangen von Eventbesucherinnen erneut nach Fotos / Footage aus dem Fundus zu suchen und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Wenn Personen aufgenommen, aber nicht in die Auswahl der Fotografin/Videografin genommen wurden hat das meist technische oder dramaturgische Gründe und ist Teil des Gesamtkunstwerkes. Jeder zusätzliche Aufwand (raussuchen, bearbeiten, verschicken, Kommunikation zu Anfragenden) muss auch zusätzlich von der Kundin bezahlt werden, bzw von jener Person, welche das Foto möchte.
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Fotos: Die Fotografin erstellt innerhalb von 2 Wochen eine Auswahl von Fotos und läd diese verschlüsselt auf eine Website, wo sie den Kunden einen ungelisteten Link zur Voransicht der erstellten und unbearbeiteten Fotos zur Verfügung stellt. Dieses Fotos dienen rein der Voransicht und sind zu diesem Zeitpunkt noch völliges Eigentum der Fotografin. Die Fotos dürfen vom Kunden / der Kundin daher weder heruntergeladen, kopiert noch verwendet werden. Erst nach der Auswahl des Kunden / der Kundin schickt die Fotografin dem Kunden / der Kundin
Fotos müssen innerhalb von 4 Wochen nach Bereitstellen der Voransicht von der Kundin ausgewählt werden.
Videos: Die Videografin erstellt einen Videodraft, und stellt diesen verschlüsselt und nur für die Kundin einsehbar online. Die Kundin gibt innerhalb 2 Wochen Feedback. Im Basispreis sind standardmäßig 2 Feedbackschleifen inkludiert. Jede weitere wird von der Videografin in Rechnung gestellt.
Storno durch Aufraggeberin:
Kommt ein Fotoshooting oder Videodreh ohne Verschulden der Auftragnehmerin nicht zustande, muss eine Aufwandsentschädigung von 30% an die Auftragnehmerin gezahlt werden, sollte der Auftrag innerhalb der letzten 48 Stunden abgesagt werden. Zudem müssen externe Kosten wie gebuchtes Zusatzequipment, externe Studio, uä den Buchungsbestimmungen des Drittanbieters entsprechend von der Kundin abgegolten werden
Bei in Auftrag gegebenen Zeichnungen muss die Kundin die Hälfte des vereinbarten Betrags bei Vertragsbeschluss der Künstlerin überweisen. Sollte die Kundin das Bild dann noch nicht nehmen (zB weil es ihr nicht gefällt oder sie aus anderen Gründen ihre Meinung ändert und den Auftrag zurück zieht) hat sie keinen Anspruch auf Refundierung dieses Betrags.
Aufbewahrung:
Die Auftragnehmerin bewahrt die in Auftrag genommen Fotos und das Videomaterial für 3 Jahre in ihrem Archiv auf. Innerhalb dieser Zeit können noch zusätzliche Aufträge zur Weiterverarbeitung dieser Fotos oder dieses Videomaterial angenommen werden. Dieser Zusatzaufwand wird extra verrechnet und ist nicht im Erstauftrag inkludiert. Für die Archivierung entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Kundin.
Rechte
Urheberrecht:
Das Urheberrecht bleibt gesetzlich vorgeschrieben immer bei der Auftragnehmerin/Künstlerin.
Nutzungsrechte:
Mit dem Erwerb div. Werke hat die Kundin das Recht diese zeitlich und örtlich uneingeschränkt zu nützen, egal ob für private oder gewerbliche Zwecke (zB für die Website oder Social Media Kanäle). Dies gilt nur für Fotos, welche auch ausgewählt und bezahlt wurden, nicht für grundsätzlich alle, welche zusätzlich gemacht wurden.
Selbiges gilt für Footage, welches nicht im Schnitt genommen wurde. Die Kundin hat, wenn nicht anders vereinbart, nur das Nutzungsrecht auf das fertig geschnittene Video, nicht auf B-Roll Material. Dies verbleibt im Eigentum der Auftragnehmerin.
Weitergaberecht:
Die Kundin hat das Recht die erstandenen Fotos und Videos an dritte Personen zur Ansicht zu übergeben. Dies gilt sowohl für Privatkundinnen wie für B2B Kundinnen. Das Weitergaberecht inkludiert NICHT das Recht die erstandenen Werke weiter zu verkaufen. Eine Ausnahme machen hier Zeichnungen.
Rechte der Auftragnehmerin:
Die Fotografin/Videografin/Künstlerin hat nicht das Recht die verkauften Fotos/Videos/Zeichnungen als Kopie an dritte weiter zu verkaufen, sofern nicht explizit anders vereinbart. Die Fotografin/Videografin/Künstlerin hat jedoch das Recht digitale Kopien auf ihren eigenen Medien, zB Website, Socialmedia Kanälen oder Präsentationsauftritten wie zB Messen uä für ihre eigene Marketingzwecke ohne weitere Absprache zu veröffentlichen.
Sofern Fotos, Screenshots aus Videos oder Zeichnungen der Auftragnehmerin/Künstlerin in gedruckter Form erscheinen, zB als Teil eines Folders oder Buchs, steht der Fotografin/Videografin/Künstlerin ein unentgeltliches Exemplar zu.
Credit:
Wenn nicht anders vereinbart ist bei allen Publikationen durch die Kundin das Copyright © Elisabeth Blum anzugeben.
FtP-Foto Shootings
Aufträge für unentgeltliche Foto Shootings werden nur in absoluten Ausnahmefällen angenommen. Hier gilt: Die Fotografin bestimmt Anzahl und Auswahl der Fotos und hat uneingeschränkte Nutzungsrechte. Die Kundin, bzw das TfP Model, hat ebenfalls uneingeschränkte Nutzungsrechte, darf das Bilder aber nur mit Credit © Elisabeth Blum veröffentlichen und darf die Fotos nicht weiterverkaufen.